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   LAG Hessen, 30.03.2016 - 18 Sa 18/15   

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https://dejure.org/2016,11967
LAG Hessen, 30.03.2016 - 18 Sa 18/15 (https://dejure.org/2016,11967)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30.03.2016 - 18 Sa 18/15 (https://dejure.org/2016,11967)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30. März 2016 - 18 Sa 18/15 (https://dejure.org/2016,11967)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs. 2 Abschnitt I a) VTV-Gerüstbau, Abschnitt I a) VTV-Gerüstbau § 1 Abs. 2
    Bauaufzüge, die mittels elektrischer Anlagen betrieben werden, zählen nicht zu "Gerüsten" oder "Gerüstmaterial". Ein Betrieb, der überwiegend solche Bauaufzüge vermietet, stellt nicht "gewerblich Gerüstmaterial bereit ()", er wird nicht von dem Verfahrenstarifvertrag des ...

  • IWW

    Abschnitt I lit. a S. 2 VTV, § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § ... 15 BetrSichV, §§ 8 Abs. 2 ArbGG, 511 ZPO, § 64 Abs. 2 lit. b ArbGG, § 1 Abs. 2 VTV, Abschnitt III S. 3 VTV, Abschnitt I lit. a S. 3 VTV, § 15 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Abschnitt I lit. a VTV, § 2 Abs. 2 Nr. 9 GerüstbMstrV, § 2 Abs. 2 Nr. 8 und 9 GerüstbMstrV, Abschnitt IV Nr. 1 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschnitt I a) VTV-Gerüstbau § 1 Abs. 2
    Zugehörigkeit eines elektrisch betriebene Bauaufzüge bereitstellenden Unternehmens zum Verfahrenstarifvertrag des Gerüstbauerhandwerks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 629/11

    Gerüstbaugewerbe - Erstellung mobiler Tribünen

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2016 - 18 Sa 18/15
    Die Vermietung von Gerüstmaterial fällt unter den Begriff des "Bereitstellens" gem. § 1 Abs. 2 Abschnitt I lit. a S. 2 VTV-Gerüstbau (BAG Urteil vom 07. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 -veröffentlicht in juris, Rz. 16, 18).

    Maßgebend für den Geltungsbereich ist die Konstruktion unter Verwendung von Gerüstbauteilen, die einen relativ einfachen Auf- und Abbau und die mehrfache Verwendung für weiteren Gerüstbau ermöglicht (BAG Urteil vom 07. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - veröffentlicht in juris, Rz. 12).

    Soweit Gerüste nicht im Zusammenhang mit Bauarbeiten genutzt werden, z.B. als mobile Bühnen und Tribünen, dienen diese dem vorübergehenden Aufenthalt von Personen und Sachen (BAG Urteil vom 07. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 -veröffentlicht in juris, Rz. 13).

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 327/16

    Gerüstbauerhandwerk - Vermieten von Bauaufzügen - Sozialkassenverfahren

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. März 2016 - 18 Sa 18/15 - wird zurückgewiesen.
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